Praxis Dr. LindnerEmpfohlene Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche / Stand April 2008:
» U1: bei der Geburt
» U2: 3. bis 10. Lebenstag
» U3: 4. bis 5. Lebenswoche
» U4: 3. bis 4. Lebensmonat
» U5: 6. bis 7. Lebensmonat
» U6: 10. bis 12. Lebensmonat
» U7: 20. bis 24. Lebensmonat
»
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
» U8: 46. bis 48. Lebensmonat
» U9: 60. bis 66. Lebensmonat
»
U10: 7-8 Jahre *
» U11: 9-10 Jahre *
» J1: 12 - 14 Jahre
» J2: 16-17
Jahre *
(* = Zur Zeit keine Kassenleistung / siehe unten)
U1: bei der Geburt
Diese erste Untersuchung wird meist direkt nach der Geburt durchgeführt.
Ein wichtiger Bestandteil ist der sogenannte APGAR-Wert, (so genannt
nach der amerikanischen Ärztin Virginia Apgar). Es werden
ein und fünf Minuten nach der Geburt jeweils von 0 bis 2
Punkte für 5 verschiedene Aspekte des Allgemeinzustandes
des gerade eben Neugeborenen vergeben, und zwar für die Atmung
(A), den Puls (P), die Reflexe beim Absaugen (G für "Grimassieren"),
die Farbe der Haut (A für englisch "appearance")
sowie für den Muskeltonus (R). In Krankenhäusern wird
oft auch aus einigen Tropfen Nabelschnurblut der pH-Wert des Blutes
und andere Parameter bestimmt, um einen objektiveren Wert für
den Zustand des Kindes zu erhalten. Ist ein Kinder- und Jugendarzt
anwesend, wird er eine eingehendere Untersuchung des Kindes vornehmen.
In Berlin gehöt auch ein Screening-Hörtest zu den Standarduntersuchungen.
U2: 3. bis 10. Lebenstag
Diese Untersuchung
wird oft noch in der Klinik durchgeführt, oder auch schon
von einem niedergelassenen Kinderarzt. Dieser untersucht den "gesamten
Säugling", etwa die Gelenkbeweglichkeit oder das Reflexverhalten
wie etwa das sogenannte "Wäscheleinen-Phänomen".
Dazu sollte sich das Neugeborene an beiden Daumen oder Zeigefingern
"in die Luft heben" lassen. Außerdem wird das
Sehvermögen beurteilt, Herz und Lunge werden abgehört
und die Muskelkontraktionen werden getestet. So lassen sich einfache
Fehlhaltungen oft schon bis zur nächsten Vorsorge-Untersuchung
beseitigen.
Das Kind ist jetzt schon alt genug um angeborene Krankheiten
des Stoffwechsels oder auch der Schilddrüse erkennen zu können.
Werden beispielsweise durch einen angeborenen Mangel an speziellen
Eiweißen Nahrungsbestandteile nicht richtig oder nicht vollständig
abgebaut, so lagern sie sich in verschiedenen Organen ab (die
dadurch geschädigt werden) und erscheinen auch vermehrt im
Blut. Durch einen einfachen Test mit wenigen Tropfen Blut lassen
sich heute schon bis zu 20 verschiedener Stoffwechsel- und Hormonstörungen
erkennen.
Schließlich wird zur Rachitis-Prophylaxe ab dem 7. Lebenstag
1 x täglich die Gabe von Vitamin D empfohlen.
Viele Kinderärzte nutzen die "U2" für eine erste Impfberatung oder sie geben den Eltern ein Merkblatt über die von der STIKO empfohlenen Impfungen mit nach Hause. Siehe auch Impfkalender.
U3: 4. bis 5. Lebenswoche
Die U3 ist
eine der aufwendigsten und wichtigsten Untersuchungen, da hier
zahlreiche Krankheiten und Fehlbildungen des Säuglings erkannt
werden können. Sie wird daher mit größter Sorgfalt
durchgeführt. Zuerst wird das Kind gewogen und gemessen und
die Eltern werden nach Auffälligkeiten beim Essen, Trinken
und beim Stuhlgang befragt. Die Neigung zu Allergien wird erfragt,
und falls noch nicht geschehen, wird jetzt nach den Ergebnissen
der Blutprobe auf Stoffwechselstörungen gefahndet.
Auch auf die normale Hüftgelenksentwicklung wird geachtet
werden. Mangelentwicklungen (die sogenannte Hüftdysplasie)
kommen bei etwa 20% aller Kinder vor, wobei Mädchen sechsmal
häufiger betroffen sind als Jungen. Eine Hüftdysplasie
kann mit Hilfe einer Ultraschalluntersuchung diagnostiziert werden
und heilt bei entsprechender Therapie (Spreizhose) meist folgenlos
aus.
Bei der körperlichen Untersuchung werden wieder die Reflexmuster
überprüft, die Beurteilung der neurologischen Entwicklung
ist ein Schwerpunkt der "U3" des Kindes.
Die erste Impfung gegen Rotaviren
sollte ab der 6. Lebenswoche erfolgen. Es handelt sich um
eine Schluckimpfung geben eine sehr häufige bedrohliche Durchfallerkrankung.
Dieses ist im Dezember 2010 in Berlin immer noch um eine freiwillige
Kassenleistung, die Kosten werden aber von vielen Kassen erstattet.
Um einen vollen Impfschutz zu erreichen, wird die Schluckimpfung
frühestens nach 4 Wochen wiederholt, z.B. neben den Impfungen
bei der U4 .
Siehe auch Impfkalender.
U4: 3. bis 4. Lebensmonat
Während
dieser Untersuchung kann der Arzt durch Sprechen, Lächeln
oder Spielen erstmals einen "direkten sozialen Kontakt"
zu dem Säugling herstellen, der von diesem beantwortet wird.
Unzureichende Reaktionen können auf Störungen im Gehirn
hinweisen. Voraussetzung für einen "normalen Kontakt"
sind natürlich ein normal entwickeltes Seh- und Hörvermögen.
Auch das ist wiederum durch geeignete Tests zu überprüfen.
So sollte etwa das Richtungshören sowie die Hand-Augen-Koordination
funktionieren, wobei die Hand noch das Auge führt. Erst ab
dem 4. Lebensmonat beginnt die Hand dem Auge zu folgen.
Darüber hinaus wird die Sprachentwicklung überprüft. Nach dem 3. Lebensmonat sollte nämlich, neben einer Variation der Schreistärke, auch eine zunehmende Differenzierung der Tonhöhe wahrzunehmen sein.
Spätestens jetzt werden (neben der Rotaviren-Schluckimpf-Auffrischung) die ersten Impfungen mit Totimpfstoffen in 2 Spritzen empfohlen. Es handelt sich um Diphterie-Tetanus-Kinderlähmungs-HepatitisB-HIB-Keuchhusten-Impfstoff (Infanrix Hexa) und als 2. Spritze Pneumokokken-Impfstoff (Prevenar). Beide Impfstoffe werden zeitgleich auf beiden Oberschenkelaußenseiten verabreicht. Die 2-malige Wiederholung dieser Impfungen wird im Monatsabstand empfohlen. Siehe auch Impfkalender.
U5: 6. bis 7. Lebensmonat
Sie ist eine
entscheidende Untersuchung des Säuglings "auf seinem
Weg zu aufrechtem Gang" und zu sozialer Integration in die
Familie. Das Hauptaugenmerk richtet der Kinderarzt auf die Koordination
der Hände, da diese das Beherrschen komplexer Funktionen
(z. B. räumliches Sehen) voraussetzt. Wichtig ist außerdem
die Sprache sowie die soziale Interaktion zwischen Eltern und
Säugling. Oft kann man bei der U5 die Folgen einer gestörten
Gehirnentwicklung erkennen.
Zur U5 sollten Säuglinge ihre Stimme bewusst einsetzen
können, um Beachtung zu finden. Auf Zuruf sollten sie eindeutig
reagieren und auch Musik wird wahrgenommen. Bei Auffälligkeiten
sollte ein Päd-Audiologe konsultiert werden, der speziell
für Gehör und Stimme des Kindes ausgebildet ist.
Was das Sehvermögen betrifft, so sollte jetzt unter anderem
die Augen-Hand-Koordination funktionieren. Im Gespräch mit
den Eltern wird der Arzt versuchen, auf eventuelle Unzulänglichkeiten
bei Ernährung und Pflege oder im sozialen Umgang aufmerksam
zu machen.
Wenn alle Impfungen zeitgerecht gegeben wurden, sollten alle drei Impfungen der Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B und Pnemokokken im Rahmen dieser Vorsorge gegeben worden sein. Etwa zwei Wochen nach der dritten Dosis ist das Kind dann vor sieben potentiell tödlichen Krankheiten sicher geschützt. Siehe auch Impfkalender.
Fluor soll als Bestandteil von Zahncreme ab dem ersten Zahndurchbruch auf die Zähne aufgebracht werden..
U6: 10. bis 12. Lebensmonat
Dies ist
die letzte Vorsorgeuntersuchung im Säuglingsalter - die folgende
U7 steht erst ein ganzes Jahr später an. Im Mittelpunkt der
U6 stehen die Prüfung der Feinmotorik sowie der sozialen
Kontakte. Außerdem müssen Hör- und Sehstörungen
mit entsprechenden Tests ausgeschlossen werden. Darüber hinaus
wird erneut die Neigung zu Allergien durch Befragen der Eltern
ermittelt.
Insgesamt soll der Entwicklungsstand des Kindes bei der U6 mit speziellen Tests (Denvertest; Münchner funktionelle Entwicklungsdiagnostik) beschrieben werden.
Ab einem Alter von einem Jahr erfolgt dann die letzte Auffrischimpfung gegen Pnemokokken und gleichzeitig die erste "Lebendimpfung" mit Mumps-, Masern-, Röteln-,Windpocken (MMRV). Weitere 4 Wochen später wird einmalig gegen Meningokokken und letzmalig gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ B (Hib),Hepatitis B geimpft. Wiederum 4 Wochen später kann die letzte Mumps-, Masern-, Röteln-,Windpockenimpfung (MMRV) erfolgen, dann ist bis zum 6. Lebensjahr der volle Impfschutz erreicht. Siehe auch Impfkalender.
U7: 20. bis 24. Lebensmonat
Die U7 wird
von einigen Ärzten auch als "Angst- oder Schrei"-Vorsorgeuntersuchung
bezeichnet, da Kinder in diesem Alter oft wenig kooperationsbereit
sind. Aber: Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin wissen
damit umzugehen und oft ist gerade die U7 ein erfreuliches Ereignis,
weil die Eltern erleben, was ihr Kind alles in knapp zwei Jahren
gelernt hat! Sollte der Untersuchungsablauf durch die Ängstlichkeit
des Kindes dennoch stark gestört sein, kann zur Klärung
insbesondere der Sprachentwicklung eine erneute Untersuchung etwa
3 bis 4 Monate später erfolgen. Dann sind die Kinder meist
schon weniger ängstlich und zeigen deutlich mehr Kooperationsbereitschaft.
Um den 2. Geburtstag herum stehen Kinder nämlich in einer Umbruchphase, da der psychologische Lösungsprozess von den Eltern beginnt und sich die erste Trotzphase einstellt. Inhaltlich beschäftigt sich die U7 hauptsächlich mit der Beurteilung der Sprach- und Hörentwicklung, der motorischen Fähigkeiten sowie der Entwicklung des Sozialverhaltens.
Zur Einschätzung des Sprach- und Hörvermögens werden einerseits die Eltern befragt, andererseits aber auch verschiedene Tests durchgeführt. Dazu gehören Fragen des Arztes wie "Zeig mir deine Ohren!" oder "Wie heißt die Puppe?" genauso wie bestimmte Hörtests.
Die erste Serie von 3 Auffrischimpfungen wurde wohl meist schon mit 12 Monaten gegeben. Die Wiederholungsimpfungen können frühestens dann nach vier Wochen erfolgen. Impfungen, die noch ausstehen, können bei der U7 verabreicht werden. Damit ist die erste komplette Impfserie gegen insgesamt 12 Krankheiten, die zu Tod oder schwerer Behinderung führen können, abgeschlossen. Siehe auch Impfkalender.
U7a: 34. bis 36. Lebensmonat
Schwerpunkte:
Erkennen und Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen,
Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht,
Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien.
U8: 46. bis 48. Lebensmonat
Im Zentrum
dieser Vorsorgeuntersuchung steht das Wachstum sowie die geistige
Entwicklung des Kindes. So müssen kinderorthopädische
Probleme (z. B. Hüftreifungsstörungen, Beinlängendifferenz)
genauso erkannt werden wie Auffälligkeiten im Verhalten (z.
B. Nägelbeißen, Haare zupfen) und Interaktionsstörungen
(z. B. Aggressivität). Auch die Überprüfung der
Feinmotorik, des Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögens
und des Ein- und Durchschlafverhaltens gehören zur U8.
Darüber hinaus werden erneut das Sprach- und Hörvermögen getestet. Wichtigste Grundvoraussetzung für eine normale Sprachentwicklung ist eine unbeeinträchtigte Hörfunktion, die daher bereits bei der U4 getestet wurde. Erstmals werden bei der U8 auch umfangreichere Sehtests durchgeführt. Spätestens jetzt sollte jedes Kind 100% Sehschärfe erreicht haben.
Schließlich muss bei der U8 auch eine gründliche internistische Untersuchung erfolgen, damit z. B. Schilddrüsen- und Nierenfunktionsstörungen, Herzfehler oder Harnwegsinfektionen erkannt werden. Zur Beurteilung all dieser Punkte wird der Kinderarzt zuerst ein ausführliches Gespräch mit den Eltern führen. Darin können sowohl Risikofaktoren der Eltern und Großeltern eruiert als auch die Ernährungsgewohnheiten besprochen werden. Natürlich wird jetzt auch der Besuch der Toilette, zumindest tagsüber, erwartet. Die Nacht müssen dagegen noch 20 % der Mädchen und 30 % der Jungen mit einer Windel verbringen.
U9: 60. bis 66. Lebensmonat
Die U9 steht
im Zeichen der bevorstehenden Einschulung. Daher muss der untersuchende
Kinderarzt Störungen der Wahrnehmung und der Motorik erkennen
und den Eltern bei Bedarf eine entsprechende Therapie empfehlen.
Ein Kinder- und Jugendarzt wird bestimmte Defizite keinesfalls
mit dem Satz "Das wächst sich schon aus" abtun.
Zur Diagnose von Grundkrankheiten ist eine umfassende klinische Untersuchung notwendig. Auch eine Überprüfung der sozialen und sprachlichen Fähigkeiten ist bei der U9 von zentraler Bedeutung, vor allem im Hinblick auf den bevorstehenden Schulalltag. So können Eltern und Arzt zum Beispiel dadurch einen guten Eindruck über das Sprachvermögen des Kindes gewinnen, dass sie sich eine Bildergeschichte erzählen lassen. Außerdem müssen verschiedene Seh- und Hörtests durchgeführt werden. Einiges davon kann aber auch bereits durch ein Elterngespräch geklärt werden. Angaben der Eltern zu speziellen Fragen des Arztes wie zum Beispiel "Bestehen Hörschwierigkeiten beim Vorlesen?", "Fragt das Kind häufig nach?" oder "Lässt die Konzentration beim Erzählen und Radiohören schnell nach?" geben erste Hinweise zur Hörfähigkeit. Durch weitere Befragung der Eltern gewinnt der Kinderarzt außerdem einen Eindruck über die Beziehung zwischen Eltern und Kind, erfährt von eventuellen Schlaf- oder Konzentrationsstörungen und wird über sonstige Auffälligkeiten (z. B. kindliches Asthma) informiert.
Schließlich sollten bei der U9 Auffrischimpfungen gegen Tetanus und Diphtherie sowie - falls noch nicht geschehen - die zweite Masern-Mumps-Röteln-Impfung gegeben werden. Siehe auch Impfkalender.
U10: 7-8 Jahre (empfohlene Zusatzuntersuchungen- siehe unten)
U11: 9-10 Jahre (empfohlene Zusatzuntersuchungen- siehe unten)
J1: im 14. Lebensjahr
Diese Vorsorgeuntersuchung
bietet für Eltern die Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheits-
und Entwicklungsstand ihrer Kinder vom Kinderarzt überprüfen
zu lassen. Vor allem auf Grund der zunehmenden gesellschaftlichen
Probleme (z. B. Lehrstellenmangel) herrscht bei manchen Jugendlichen
eine Perspektivlosigkeit vor, die zu gesundheitsgefährdendem
Verhalten (z. B. Drogenmissbrauch) führen kann. Auch sind
psychosomatische Erkrankungen sowie ein Anstieg der generellen
Gewaltbereitschaft in diesem Alter zu beobachten. Daher wird die
Untersuchung bei der J1 zu einem großen Teil aus einem Gespräch
bestehen, in dem der Arzt versucht, die psychische Verfassung
des Jugendlichen zu beurteilen. Fragen nach dem Gesundheitsverhalten
(Rauchen, Sexualkontakte etc.) und der schulischen Leistung sind
dabei ebenso wichtig wie die Einschätzung der Familiensituation
(Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Verwandten etc.). Sofern ein
ausreichendes Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und
dem Jugendlichen besteht, können auch pubertätsspezifische
Probleme besprochen werden. Weiterhin wird im Rahmen der J1 der
Impfstatus des Patienten bestimmt und die Eltern werden daran
erinnert, wie wichtig eine ausreichende Jodzufuhr für Jugendliche
ist. Darüber hinaus erhält der Arzt durch eine Beurteilung
der Schrift Hinweise auf feinmotorische Störungen.
Bei der körperlichen Untersuchung werden zuerst Größe und Gewicht ermittelt, um eventuelle Entwicklungsstörungen zu erkennen. Auch eine Blutdruckmessung wird vorgenommen. Bei entsprechender Neigung in der Familie sollte außerdem der Cholesteringehalt bestimmt werden. Eine Untersuchung der Geschlechtsorgane dient dazu, den körperlichen Pubertätsstatus zu beurteilen. Sehr wichtig ist in diesem Lebensalter auch die Überprüfung der Skelettentwicklung, die durch Haltungsfehler jetzt leicht beeinträchtigt werden kann. Die Ursache für eine falsche Haltung sind meist zu schwache Bauch- und Rückenmuskeln. Eine Bewegungseinschränkung der Hüfte sollte ebenfalls erkannt werden, da jetzt die letzte Möglichkeit zum therapeutischen Eingriff besteht. Nach Abschluss des Wachstums sind vorhandene Schäden kaum noch zu korrigieren.
Ab dem 12. Geburtstag wird für alle Mädchen die HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs empfohlen. Es handelt sich um 3 Injektionen im Zeitraum von 6 Monaten
Eltern sollten also ihre Kinder aus den genannten Gründen
ermuntern zur J1 zu gehen. Der Kinderarzt hat dazu oftmals separate
Jugendsprechstunden oder zumindest eigene Wartebereiche eingerichtet,
wo die Kinder auch Gleichaltrige treffen und so die Scheu vor
dem Arztbesuch verlieren. Eine elterliche Begleitung zur J1 ist
nur in Ausnahmefällen zu empfehlen. Lieber informieren sich
die Eltern später beim Kinderarzt über das Untersuchungsergebnis.
Bereits bei der Terminvergabe wird oft ein Fragebogen mitgegeben,
der zu Hause, zusammen mit den Eltern, ausgefüllt werden
kann.
In keinem anderen Lebensabschnitt macht der Mensch so gewaltige Entwicklungsschritte wie in den ersten Jahren. Allerdings entwickeln sich nie zwei Kinder gleich, deshalb sind die Entwicklungsschritte, wie sie in Büchern oder auch im Internet zu finden sind, immer nur als grobe Anhaltspunkte zu verstehen. Der regelmäßige Besuch beim Kinderarzt ist der richtige Weg, die Entwicklung Ihres Kindes zu überprüfen.
Doch, wie Sie sehen, ist vom 6. bis 12. Lebensjahr vom Gesetzgeber keine Früherkennungsuntersuchung vorgesehen. Wir bieten deshalb zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für diese Altersgruppen an.
Hier können frühzeitig Störungen entdeckt und entsprechend behandelt werden. Wie immer lautet auch hier die Devise: Je früher Fehlentwicklungen entdeckt werden, umso besser können wir sie behandeln.
Ziel der Untersuchungen ist, den Reifezustand und die Intaktheit des Nervensystems zu beurteilen. Bei vorliegenden Verzögerungen oder Störungen können gezielt weitere Schritte veranlasst oder andere Spezialisten hinzugezogen werden.
Die psychosoziale Entwicklung des Kindes ist ein weiterer Schwerpunkt der Vorsorge. Den Eltern werden entwicklungspsychologische Kenntnisse vermittelt, um das emotionale Wechselspiel des Kindes besser zu verstehen.
Zusätzliche Untersuchungen sollen Lücken zwischen den bisherigen Terminen schließen, um eine bessere Prävention in den verschiedenen, für die Entwicklung des Kindes entscheidenden, Altersstufen zu ermöglichen:
U10 (7. bis 8. Lebensjahr) soll mit U11 die Lücke
zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren)
schließen.
Schwerpunkte: Erkennen und Behandlungseinleitung
von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z. B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen),
Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen
(z. B. ADHS).
U11 (9. bis 10. Lebensjahr)
Schwerpunkte:
Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen,
Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und
Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten.
Diese Untersuchung soll u. a. der Bewegungs- und Sportförderung
dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und
verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen
(u. a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).
J2 (16. bis 17. Lebensjahr)
Schwerpunkte:
Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen,
Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations-
und Verhaltensstörungen. Begleitende Beratung bei der Berufswahl.
Für einen guten und sicheren Start ins Leben.
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