Praxis Dr. Lindner
Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Berlin Lankwitz
Leonorenstraße 95 / 12247 Berlin Steglitz (Lankwitz Kirche) / Tel: 030 - 492 66 88

Babygeräte - Sinn oder Unsinn?

Der Babyhopser

In einer an einer Stahlfeder aufgehängten Hose sitzt das Kind wie in einem Hopser und kann auf- und abfedern. Einige Eltern setzen ihren Säugling ab dem 5. Lebensmonat in das Gerät, da es dadurch, wie sie glauben, schneller laufen lernt.
Kritische Bemerkung: Der „Hopser" birgt Gefahren: Das Kind hopst meistens auf den Zehenspitzen und fühlt somit nicht die Belastung der gesamten Fußsohlen. Dies ist jedoch eine Voraussetzung für den sicheren Stand. Manche Kinder haben die Zehen beim Hopsen sogar eingekrallt.
Dies kann zur Folge haben, dass das Kind später auf Zehen läuft, bzw. das richtige Abrollen des Fußes von den Fersen her nicht erlernt. Außerdem lernt das Kind nicht gut genug, sein Gleichgewicht beim Gehen einzusetzen. Das Kind sitzt „gefangen" in dem Gerät. Es kann nicht seinen eigenen Interessen folgen, sich in andere Richtungen bewegen und seine Umwelt erkunden.
Fazit: Der Babyhopser fördert eine nicht normale Belastung der Füße. Daraus resultieren häufig ein unnormales Gehen sowie Gleichgewichtsprobleme; außerdem wird der Bewegungsdrang des Kindes eingeschränkt. Kann auf das Gerät nicht verzichtet werden, sollte es frühestens ab dem 7. Lebensmonat benutzt werden.

Das "Lauflerngerät"

"Lauflerngeräte" (oder "Gehfrei") werden empfohlen oder mit der Absicht gekauft, dem Säugling das Laufenlernen zu erleichtern. In der Regel werden "Lauflerngeräte" für das Alter von acht Monaten empfohlen, denn in diesem Alter versucht ein Säugling normalerweise erstmals, am Rumpf gehalten, seine Füße/Beine zu belasten. Es herrscht aber immer noch kurzzeitig ein Zehenspitzenstand vor. Normalerweise verliert sich dieser Zehenspitzenstand immer mehr, wenn das Kind nach und nach mit seinem ganzen Körpergewicht die Fußsohlen belastet. In dem "Lauflerngerät" werden aufgrund der halb stehenden Position die Beine -insbesondere die Hüftgelenke- zu früh zu stark belastet, was unter Umständen eine bleibende Fehlstellung hervorrufen kann.
Kritische Bemerkung: Die Geräte fördern eine falsche Körperhaltung. Die Kinder gehen stark zehenbetont, weil die Fußsohle nicht oder nur teilweise den Boden erreicht. Die Folge ist, dass der Zehenspitzenstand länger erhalten bleibt als normal. Das "Lauflerngerät" verhindert also den normalen Fußsohlenstand. Die rollenden Gestelle, mit denen Kleinkinder halb sitzend, halb stehend durch die Wohnung holpern, sind pro Jahr für geschätzte 6.0000 schwere Stürze in Deutschland verantwortlich. Die fahrbaren Untersätze verhelfen Babys, die sonst nur krabbeln würden, zu erheblich mehr Spielraum, den sie mit ziemlicher Geschwindigkeit passieren können. Diese Entdeckungsfahrten beschäftigen den neugierigen Nachwuchs und verschaffen erholungsbedürftigen Eltern die eine oder andere willkommene Ruhepause. Doch gerade dann kann es gefährlich werden: Schädel-Hirn-Verletzungen sind die häufigste Folge von Unfällen mit "Gehhilfen". Platzwunden und Prellungen zählen dabei noch zu den harmloseren Blessuren. Gehirnerschütterungen, Schädelbrüche und Hirnblutungen vervollständigen die traurige Statistik. Auf Platz 1 der Ursachenliste stehen Treppenstürze, die für Kinder im mobilen Laufstall nur selten glimpflich abgehen. Ein Baby ohne Gestell dreht sich bei einem solchen Sturz meist um die eigene Achse und rollt treppab. Ungleich gefährlicher wird es in der "Lauflernhilfe", die sich samt Insasse überschlägt und über mehrere Stufen fallen kann. Das hilflos gefangene Kind schlägt dann häufig mit dem Kopf auf. Zudem behindern die "Lauflerngeräte" die Kleinen beim natürlichen Stehen- und Gehenlernen, weil sie die Ausbildung des kindlichen Gleichgewichtsgefühls eher verzögern als begünstigen. Das Kind kann in diesem Gerät weder sein Gleichgewicht in der Vorder-Hinter-Achse üben noch im Auf und Ab bzw. rechts/links. Ihm wird das Training "Stop" und "Beugung/Streckung" genommen, welches für das Stehen- und Laufenlernen unentbehrlich ist. Außerdem behindert das "Lauflerngerät" das Kind im Seitwärtsgehen. Um gehen zu können, muss man erst stehen können! Dies kann nur auf stabilen Unterstützungsflächen mit Hilfe des Hochziehens erlernt werden.
Fazit: Das "Lauflerngerät" behindert das natürliche Gehenlernen, Fallen und Aufstehen. Außerdem ist es die größte Gefahrenquelle unter allen Babygeräten, da schlimmste Schädelverletzungen entstehen können. Viele Experten fordern ein Verbot für Herstellung und Verkauf solcher „Lauflerngeräte"

Der Kinderhochstuhl

Mit Hilfe des Kinderhochstuhls wird ein Kind zu einem gleichberechtigten Teilnehmer am gemeinsamen Essen in der Familie. Es braucht nicht mehr im Arm gefüttert zu werden.
Kritische Bemerkung: Mit ca. zehn Monaten kann das Kind normalerweise selbstständig sitzen und fühlt sich im Hochstuhl dann sehr wohl. Dieses Kind ist aber u. U. auch ein bewegungsfreudiges Krabbelkind, das auch im Stuhl nicht ruhig sitzen bleibt. Das Kind darf also nicht unbeobachtet im Stuhl sein; von der Höhe des Stuhles kann man tief fallen. Am meisten Sicherheit bieten die Stühle, aus denen das Kind sich nicht selbstständig herausbewegen kann: die Sitzfläche darf nicht zuviel Bewegungsfreiheit zulassen; die Füße sollten zu einer Fläche Kontakt haben solange, bis der Fußboden erreicht wird. Ein solcher Fußsohlenkontakt fördert die aufrechte Haltung, beugt also Wirbelsäulenschäden vor und lässt ein Kind nicht zum "Zappelphilipp" werden. Dadurch entstehen Ruhe und Konzentration auf das am Anfang ohnehin schwierige selbstständige Essen.
Fazit: Ein Hochstuhl ist ein sehr sinnvolles Möbelstück, um das Kind als gleichwertigen Partner am Tisch zu haben. Es ist jedoch unbedingt die Stabilität zu beachten. Fragwürdig ist auch, ob ein „eigenes Tischchen" davor sein muss, oder ob der Hochstuhl nicht besser direkt am Tisch stehen sollte. Am günstigsten sind Hochstühle, die "mitwachsen", d.h. dass Sitz- und Fußflächen je nach Größe des Kindes verstellbar sind, so dass ein Kind auch noch nach Jahren aufrecht am Tisch sitzen kann.

Bettina Radola
St. Marienhospital
Marienstr. 6-8
49377 Vechta
Tel. 04441/992843

Pädiatrie hautnah 4-2001


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