Praxis Dr. LindnerBabygeräte - Sinn oder Unsinn?
Der Babyhopser
In einer an einer Stahlfeder aufgehängten Hose sitzt das
Kind wie in einem Hopser und kann auf- und abfedern. Einige Eltern
setzen ihren Säugling ab dem 5. Lebensmonat in das Gerät,
da es dadurch, wie sie glauben, schneller laufen lernt.
Kritische Bemerkung: Der Hopser" birgt Gefahren:
Das Kind hopst meistens auf den Zehenspitzen und fühlt somit
nicht die Belastung der gesamten Fußsohlen. Dies ist jedoch
eine Voraussetzung für den sicheren Stand. Manche Kinder
haben die Zehen beim Hopsen sogar eingekrallt.
Dies kann zur Folge haben, dass das Kind später auf Zehen
läuft, bzw. das richtige Abrollen des Fußes von den
Fersen her nicht erlernt. Außerdem lernt das Kind nicht
gut genug, sein Gleichgewicht beim Gehen einzusetzen. Das Kind
sitzt gefangen" in dem Gerät. Es kann nicht seinen
eigenen Interessen folgen, sich in andere Richtungen bewegen und
seine Umwelt erkunden.
Fazit: Der Babyhopser fördert eine nicht normale Belastung
der Füße. Daraus resultieren häufig ein unnormales
Gehen sowie Gleichgewichtsprobleme; außerdem wird der Bewegungsdrang
des Kindes eingeschränkt. Kann auf das Gerät nicht verzichtet
werden, sollte es frühestens ab dem 7. Lebensmonat benutzt
werden.
Das "Lauflerngerät"
"Lauflerngeräte" (oder "Gehfrei")
werden empfohlen oder mit der Absicht gekauft, dem Säugling
das Laufenlernen zu erleichtern. In der Regel werden "Lauflerngeräte"
für das Alter von acht Monaten empfohlen, denn in diesem
Alter versucht ein Säugling normalerweise erstmals, am Rumpf
gehalten, seine Füße/Beine zu belasten. Es herrscht
aber immer noch kurzzeitig ein Zehenspitzenstand vor. Normalerweise
verliert sich dieser Zehenspitzenstand immer mehr, wenn das Kind
nach und nach mit seinem ganzen Körpergewicht die Fußsohlen
belastet. In dem "Lauflerngerät" werden aufgrund
der halb stehenden Position die Beine -insbesondere die Hüftgelenke-
zu früh zu stark belastet, was unter Umständen eine
bleibende Fehlstellung hervorrufen kann.
Kritische Bemerkung: Die Geräte fördern eine
falsche Körperhaltung. Die Kinder gehen stark zehenbetont,
weil die Fußsohle nicht oder nur teilweise den Boden erreicht.
Die Folge ist, dass der Zehenspitzenstand länger erhalten
bleibt als normal. Das "Lauflerngerät" verhindert
also den normalen Fußsohlenstand. Die rollenden Gestelle,
mit denen Kleinkinder halb sitzend, halb stehend durch die Wohnung
holpern, sind pro Jahr für geschätzte 6.0000 schwere
Stürze in Deutschland verantwortlich. Die fahrbaren Untersätze
verhelfen Babys, die sonst nur krabbeln würden, zu erheblich
mehr Spielraum, den sie mit ziemlicher Geschwindigkeit passieren
können. Diese Entdeckungsfahrten beschäftigen den neugierigen
Nachwuchs und verschaffen erholungsbedürftigen Eltern die
eine oder andere willkommene Ruhepause. Doch gerade dann kann
es gefährlich werden: Schädel-Hirn-Verletzungen sind
die häufigste Folge von Unfällen mit "Gehhilfen".
Platzwunden und Prellungen zählen dabei noch zu den harmloseren
Blessuren. Gehirnerschütterungen, Schädelbrüche
und Hirnblutungen vervollständigen die traurige Statistik.
Auf Platz 1 der Ursachenliste stehen Treppenstürze, die für
Kinder im mobilen Laufstall nur selten glimpflich abgehen. Ein
Baby ohne Gestell dreht sich bei einem solchen Sturz meist um
die eigene Achse und rollt treppab. Ungleich gefährlicher
wird es in der "Lauflernhilfe", die sich samt Insasse
überschlägt und über mehrere Stufen fallen kann.
Das hilflos gefangene Kind schlägt dann häufig mit dem
Kopf auf. Zudem behindern die "Lauflerngeräte"
die Kleinen beim natürlichen Stehen- und Gehenlernen, weil
sie die Ausbildung des kindlichen Gleichgewichtsgefühls eher
verzögern als begünstigen. Das Kind kann in diesem Gerät
weder sein Gleichgewicht in der Vorder-Hinter-Achse üben
noch im Auf und Ab bzw. rechts/links. Ihm wird das Training "Stop"
und "Beugung/Streckung" genommen, welches für das
Stehen- und Laufenlernen unentbehrlich ist. Außerdem behindert
das "Lauflerngerät" das Kind im Seitwärtsgehen.
Um gehen zu können, muss man erst stehen können! Dies
kann nur auf stabilen Unterstützungsflächen mit Hilfe
des Hochziehens erlernt werden.
Fazit: Das "Lauflerngerät" behindert das
natürliche Gehenlernen, Fallen und Aufstehen. Außerdem
ist es die größte Gefahrenquelle unter allen Babygeräten,
da schlimmste Schädelverletzungen entstehen können.
Viele Experten fordern ein Verbot für Herstellung und Verkauf
solcher Lauflerngeräte"
Der Kinderhochstuhl
Mit Hilfe des Kinderhochstuhls wird ein Kind zu einem gleichberechtigten
Teilnehmer am gemeinsamen Essen in der Familie. Es braucht nicht
mehr im Arm gefüttert zu werden.
Kritische Bemerkung: Mit ca. zehn Monaten kann das Kind
normalerweise selbstständig sitzen und fühlt sich im
Hochstuhl dann sehr wohl. Dieses Kind ist aber u. U. auch ein
bewegungsfreudiges Krabbelkind, das auch im Stuhl nicht ruhig
sitzen bleibt. Das Kind darf also nicht unbeobachtet im Stuhl
sein; von der Höhe des Stuhles kann man tief fallen. Am meisten
Sicherheit bieten die Stühle, aus denen das Kind sich nicht
selbstständig herausbewegen kann: die Sitzfläche darf
nicht zuviel Bewegungsfreiheit zulassen; die Füße sollten
zu einer Fläche Kontakt haben solange, bis der Fußboden
erreicht wird. Ein solcher Fußsohlenkontakt fördert
die aufrechte Haltung, beugt also Wirbelsäulenschäden
vor und lässt ein Kind nicht zum "Zappelphilipp"
werden. Dadurch entstehen Ruhe und Konzentration auf das am Anfang
ohnehin schwierige selbstständige Essen.
Fazit:
Ein Hochstuhl ist ein sehr sinnvolles Möbelstück,
um das Kind als gleichwertigen Partner am Tisch zu haben. Es ist
jedoch unbedingt die Stabilität zu beachten. Fragwürdig
ist auch, ob ein eigenes Tischchen" davor sein muss,
oder ob der Hochstuhl nicht besser direkt am Tisch stehen sollte.
Am günstigsten sind Hochstühle, die "mitwachsen",
d.h. dass Sitz- und Fußflächen je nach Größe
des Kindes verstellbar sind, so dass ein Kind auch noch nach Jahren
aufrecht am Tisch sitzen kann.
Bettina Radola
St. Marienhospital
Marienstr. 6-8
49377 Vechta
Tel. 04441/992843
Pädiatrie hautnah 4-2001
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