Praxis Dr. Lindner
Facharzt für
Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Berlin Lankwitz
Leonorenstraße 95 / 12247 Berlin Steglitz (Lankwitz
Kirche) / Tel: 030 - 492 66 88
© DIE ZEIT, 12.04.2007 Nr. 16
Auf der sicheren Seite
Policen bieten
auf Reisen Schutz welche notwendig sind und welche nicht
Von Thomas Röbke
Das Angebot sowohl an nützlichen als
auch an überflüssigen Versicherungen rund ums Reisen
ist groß. Und es kommen immer neue Policen dazu. Seit Jüngstem
wird sogar bei Verspätung von Nahverkehrszügen Hilfe
von der Versicherung versprochen. Das Verblüffende allerdings:
Ausgerechnet die billigste Versicherung ist die wichtigste.
»Die Auslandsreisekrankenversicherung
ist ein absolutes Muss«, sagt Elke Weidenbach, Expertin
der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und die Police bekommt
man sie gilt das ganze Jahr schon für fünf
bis zehn Euro. Damit sind alle Reisen bis zu jeweils 42 Tagen
Dauer (bei Debeka und DBV Winterthur sogar 60 Tagen) abgesichert.
Besonders praktisch: Auch Wochenendtrips über die deutsche
Grenze sind automatisch mitversichert wofür wohl kaum
jemand Extraverträge abschließt.
Für einen »medizinisch notwendigen«
Rücktransport kommen die gesetzlichen Krankenkassen nicht
auf und der kann hohe fünfstellige Summen kosten.
Bei ADAC, Die Europäische, HUK-Coburg, Elvia, HanseMerkur
und KarstadtQuelle reicht es sogar, wenn der Arzt den Transport
in die Heimat für »medizinisch sinnvoll« hält.
Aus sozialen Gründen zum Beispiel: »Für ältere
Menschen oder Alleinreisende kann es sehr belastend sein, wenn
sie schwer krank sind und in einem fremden Land versorgt werden
müssen, dessen Sprache sie vielleicht nicht sprechen«,
sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV).
Auch wer in Deutschland privat versichert
ist, sollte prüfen, ob ein Rücktransport mitversichert
ist, und eventuell eine Zusatzpolice abschließen, was meist
billiger ist, als den Umfang der privaten Versicherung zu erweitern.
Reiserücktrittskostenversicherungen werden
häufig kombiniert mit einer Reiseabbruchversicherung angeboten.
Denn sobald der Urlauber seine Bordkarte in der Hand hält,
gilt die Reise als angetreten, und die Rücktrittskostenversicherung
springt nicht mehr ein. Der ADAC zum Beispiel bietet Jahrespolicen
an, bei denen beliebig viele Reisen auch einzelne Flüge,
Bahntickets, Hotelbuchungen versichert sind.
Anschläge oder Naturkatastrophen sind
in der Regel keine Fälle für die Reiserücktrittskostenversicherung.
Für den Fall, dass eine Reise deswegen abgebrochen werden
muss, übernehmen jedoch einige Versicherer bis zu 5000 Euro
für eine durch Erdbeben, Wirbelstürme, Überschwemmungen
oder Lawinen erschwerte und verteuerte Heimfahrt.
Spezielle Versicherungen für Kreuzfahrten
bieten HanseMerkur, die Europäische und seit November auch
Elvia an. Grund: Die teuren Kreuzfahrten waren mit den bisherigen
Tarifen der normalen Rücktrittsversicherungen nicht mehr
abzudecken. Die Kreuzfahrtpakete umfassen außerdem Reiseabbruch,
Notfallhilfe und Krankenversicherung eine Rückholung
vom Kreuzfahrtschiff ist erheblich teurer als vom Hotel.
In den »Rundum-sorglos-Paketen«
der Europäischen und in der »Urlaubsgarantie«
(Reiserücktritt) der HanseMerkur sind nun auch Mehrkosten
versichert, die entstehen, wenn sich der öffentliche Personennahverkehr
auf dem Weg zum Flughafen oder auf dem Heimweg um mehr als zwei
Stunden verspätet. So kann eine Übernachtung oder ein
Flug übernommen werden, allerdings nur bis zu 1500 Euro.
Den Umbuchungsschutz, den die HanseMerkur
gerade in ihre Reiserücktrittskostenversicherung aufgenommen
hat, kommt für Umbuchungskosten bis zu 30 Euro pro Person
und Objekt auf, falls Urlauber sich sechs Wochen vor Reisebeginn
ohne Angabe von Gründen umentscheiden. Damit wird allerdings
kein bedeutendes Risiko versichert. Interessanter ist, dass in
der Reisegepäckversicherung der Gesellschaft jetzt auch Surfbretter,
tragbare DVD-Spieler, vor allem aber Laptops im Handgepäck
eingeschlossen sind.
Reisegepäckversicherungen sollen den
Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen,
zahlen aber nicht immer. BdV-Experte Thorsten Rudnik nennt Beispiele:
»Einen Koffer darf man nicht neben sich stellen, sondern
er muss zwischen die Beine geklemmt werden. In südlichen
Ländern darf kein Schmuck getragen und eine Kamera nicht
über die Schulter gehängt werden, sondern muss
wegen der Mopedräuber am Körper befestigt werden.«
Das Amtsgericht Berlin urteilte kürzlich: Wer in Südafrika
frühmorgens auf dem zwei Kilometer langen Fußweg zum
Bahnhof beraubt wird, hat keinen Anspruch. Touristen handeln nach
Meinung des Gerichts grob fahrlässig, wenn sie kein Taxi
nehmen. Tritt ein Schaden ein, muss außerdem sofort eine
polizeiliche Meldung gemacht werden selbst wenn man dadurch
den Rückflug verpassen sollte. Was viele nicht wissen: Bei
Einbruch ins Hotelzimmer oder Raub (nicht aber bei einfachem Diebstahl)
zahlt die Hausratversicherung. Wird aus einem Auto Hausrat gestohlen,
ist er allerdings nur versichert, wenn das Auto in einem Parkhaus
stand.
Wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen
unterwegs ist, sollte klären, ob in der heimischen Kfz-Versicherung
die sogenannte Mallorca- oder Traveller-Police enthalten ist,
mit der Unfallschäden im Ausland auch bei gemieteten Fahrzeugen
abgedeckt sind. Falls nicht: Unbedingt eine zeitlich begrenzte
Zusatzhaftpflichtversicherung abschließen, denn in vielen
Ländern gelten erheblich niedrigere Deckungssummen. Ansprüche
eines Unfallgegners, die darüber hinaus gehen, müssen
sonst aus eigener Tasche bezahlt werden.
RATGEBER: REISEVERSICHERUNG aus dem "Tagesspiegel"
vom 23.7.00
Krankenversicherung ins Reisegepäck!
Gesetzlich Krankenversicherte müssen
auf jeden Fall zusätzlich eine private AuslandsreiseKrankenversicherung
abschließen, mahnt Hansgünther Reif von der Debeka.
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur, wenn die Reise
in Länder der Europäischen Union (EU) geht. Außerhalb
der EU werden Behandlungskosten lediglich für Länder
übernommen, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht.
Zurzeit also für Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen,
die Schweiz, die Türkei, Tunesien und Slowenien.
Einen Krankenrücktransport bekommt der
Urlauber grundsätzlich nicht erstattet. Einige Länder
akzeptieren auch die Auslandskrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen
nicht. Probleme gibt es zum Beispiel in der Schweiz und in Österreich.
Hier muss ein Patient seine Behandlung bar bezahlen. Sind die
Kosten dann höher als in Deutschland, bleibt der Urlauber
auf dem Differenzbetrag sitzen. Privat Versicherte und privat
versicherte Beamte sollten sich erkundigen, welche Leistungen
ihre Gesellschaft im Versicherungspaket hat", rät Reif.
Falls der Krankenrücktransport ausgeschlossen ist, ist es
ebenfalls ratsam, sich zusätzlich zu versichern.
Private Auslandsreise-Krankenversicherungen
kommen grundsätzlich für Krankenhausaufenthalte, ambulante
Behandlungen und verordnete Medikamente auf. Ebenso erstatten
sie einen notwendigen Rücktransport. Dennoch sollte das Leistungsspektrum
vor dem Abschluss überprüft werden. Manche Versicherungen
verlangen bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland
einen Prämienaufschlag. Verträge für einzelne Reisen
sehen im Unterschied zu Jahresverträgen oft einen Selbstbehalt
vor. Ein weiteres Kriterium ist die Nachleistung im Krankheitsfall.
Ist der Urlauber bei Ablauf des Versicherungsschutzes noch nicht
transportfähig, zahlen die privaten Krankenversicherungen
eine Zeit lang weiter. Die Dauer kann allerdings zwischen 28 Tagen
bei der Kasse LKH bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
bei etlichen anderen Versicherungen variieren. Reisende mit chronischen
Erkrankungen sollten sich außerdem erkundigen, ob die Gesellschaft
zahlt, falls ihre Erkrankung sich im Urlaub verschlimmert Grundsätzlich
gilt, dass die Kosten nicht übernommen werden, wenn eine
Krankheit schon vor Antritt der Reise bestand. Einzelne Versicherungen
kommen aber immerhin für Notfallbehandlungen auf.
Warentest empfiehlt Singles die Debeka
Die Kosten für Reisekrankenversicherungen
sind sehr unterschiedlich. Laut Stiftung Warentest fährt
ein Single, der öfter ins Ausland reist, mit einem Jahresvertrag
der Debeka am günstigsten. Für 11,90 Mark ist er bei
jeder Reise bis zu 60 Tagen versichert. Eine Familie, die ein
oder zweimal im Jahr drei Wochen Urlaub macht, zahlt mit 30 Mark
für einen Jahresvertrag bei der R+V am wenigsten. Studenten,
die in den Semesterferien für drei Monate verreisen, können
bei der BerlinKölnischen einen preiswerten Vertrag für
eine einzelne Reise abschließen. Die Versicherung kostet
49,50 Mark Auf jeden Fall sollten sich Urlauber die Hotline
ihrer Versicherung notieren, meint Hansgünther Reif.
Unter dieser Telefonnummer bekommt der Kranke Hilfe bei der Zahlungsabwicklung.
Hohe Kosten, die bei einer Operation anfallen, muss er dann nicht
vorstrecken. Bei Kleinigkeiten wie einer Erkältung wird der
Urlauber aber erst einmal selbst zur Kasse gebeten.
von
Andrea Martens
Und "test" schreibt im Mai 2004
nochmals:
Reisekrankenversicherung: Sie ist ein Muss.
Denn selbst in der EU ersetzen Krankenkassen oft nur einen Teilbetrag
. Außerdem akzeptieren viele Ärzte die Versicherungskarte
nicht. Kassenmitglieder müssen diesen Schutz bei gewerblichen
Versicherern abschließen, bei privat Versicherten ist er
oft im Vertrag enthalten. Günstige Jahrespolicen gibt es
etwa ab 6 Euro pro Person. Es sind mehrere Reisen pro Jahr gedeckt,
wobei jede höchstens 42 Tage dauern darf.