Praxis Dr. Lindner
Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin in Berlin Lankwitz
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© DIE ZEIT, 12.04.2007 Nr. 16
Auf der sicheren Seite
Policen bieten auf Reisen Schutz – welche notwendig sind und welche nicht Von Thomas Röbke

Das Angebot sowohl an nützlichen als auch an überflüssigen Versicherungen rund ums Reisen ist groß. Und es kommen immer neue Policen dazu. Seit Jüngstem wird sogar bei Verspätung von Nahverkehrszügen Hilfe von der Versicherung versprochen. Das Verblüffende allerdings: Ausgerechnet die billigste Versicherung ist die wichtigste.

»Die Auslandsreisekrankenversicherung ist ein absolutes Muss«, sagt Elke Weidenbach, Expertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und die Police bekommt man – sie gilt das ganze Jahr – schon für fünf bis zehn Euro. Damit sind alle Reisen bis zu jeweils 42 Tagen Dauer (bei Debeka und DBV Winterthur sogar 60 Tagen) abgesichert. Besonders praktisch: Auch Wochenendtrips über die deutsche Grenze sind automatisch mitversichert – wofür wohl kaum jemand Extraverträge abschließt.

Für einen »medizinisch notwendigen« Rücktransport kommen die gesetzlichen Krankenkassen nicht auf – und der kann hohe fünfstellige Summen kosten. Bei ADAC, Die Europäische, HUK-Coburg, Elvia, HanseMerkur und KarstadtQuelle reicht es sogar, wenn der Arzt den Transport in die Heimat für »medizinisch sinnvoll« hält. Aus sozialen Gründen zum Beispiel: »Für ältere Menschen oder Alleinreisende kann es sehr belastend sein, wenn sie schwer krank sind und in einem fremden Land versorgt werden müssen, dessen Sprache sie vielleicht nicht sprechen«, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV).

Auch wer in Deutschland privat versichert ist, sollte prüfen, ob ein Rücktransport mitversichert ist, und eventuell eine Zusatzpolice abschließen, was meist billiger ist, als den Umfang der privaten Versicherung zu erweitern.

Reiserücktrittskostenversicherungen werden häufig kombiniert mit einer Reiseabbruchversicherung angeboten. Denn sobald der Urlauber seine Bordkarte in der Hand hält, gilt die Reise als angetreten, und die Rücktrittskostenversicherung springt nicht mehr ein. Der ADAC zum Beispiel bietet Jahrespolicen an, bei denen beliebig viele Reisen – auch einzelne Flüge, Bahntickets, Hotelbuchungen – versichert sind.

Anschläge oder Naturkatastrophen sind in der Regel keine Fälle für die Reiserücktrittskostenversicherung. Für den Fall, dass eine Reise deswegen abgebrochen werden muss, übernehmen jedoch einige Versicherer bis zu 5000 Euro für eine durch Erdbeben, Wirbelstürme, Überschwemmungen oder Lawinen erschwerte und verteuerte Heimfahrt.

Spezielle Versicherungen für Kreuzfahrten bieten HanseMerkur, die Europäische und seit November auch Elvia an. Grund: Die teuren Kreuzfahrten waren mit den bisherigen Tarifen der normalen Rücktrittsversicherungen nicht mehr abzudecken. Die Kreuzfahrtpakete umfassen außerdem Reiseabbruch, Notfallhilfe und Krankenversicherung – eine Rückholung vom Kreuzfahrtschiff ist erheblich teurer als vom Hotel.

In den »Rundum-sorglos-Paketen« der Europäischen und in der »Urlaubsgarantie« (Reiserücktritt) der HanseMerkur sind nun auch Mehrkosten versichert, die entstehen, wenn sich der öffentliche Personennahverkehr auf dem Weg zum Flughafen oder auf dem Heimweg um mehr als zwei Stunden verspätet. So kann eine Übernachtung oder ein Flug übernommen werden, allerdings nur bis zu 1500 Euro.

Den Umbuchungsschutz, den die HanseMerkur gerade in ihre Reiserücktrittskostenversicherung aufgenommen hat, kommt für Umbuchungskosten bis zu 30 Euro pro Person und Objekt auf, falls Urlauber sich sechs Wochen vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen umentscheiden. Damit wird allerdings kein bedeutendes Risiko versichert. Interessanter ist, dass in der Reisegepäckversicherung der Gesellschaft jetzt auch Surfbretter, tragbare DVD-Spieler, vor allem aber Laptops im Handgepäck eingeschlossen sind.

Reisegepäckversicherungen sollen den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks ersetzen, zahlen aber nicht immer. BdV-Experte Thorsten Rudnik nennt Beispiele: »Einen Koffer darf man nicht neben sich stellen, sondern er muss zwischen die Beine geklemmt werden. In südlichen Ländern darf kein Schmuck getragen und eine Kamera nicht über die Schulter gehängt werden, sondern muss – wegen der Mopedräuber – am Körper befestigt werden.« Das Amtsgericht Berlin urteilte kürzlich: Wer in Südafrika frühmorgens auf dem zwei Kilometer langen Fußweg zum Bahnhof beraubt wird, hat keinen Anspruch. Touristen handeln nach Meinung des Gerichts grob fahrlässig, wenn sie kein Taxi nehmen. Tritt ein Schaden ein, muss außerdem sofort eine polizeiliche Meldung gemacht werden – selbst wenn man dadurch den Rückflug verpassen sollte. Was viele nicht wissen: Bei Einbruch ins Hotelzimmer oder Raub (nicht aber bei einfachem Diebstahl) zahlt die Hausratversicherung. Wird aus einem Auto Hausrat gestohlen, ist er allerdings nur versichert, wenn das Auto in einem Parkhaus stand.

Wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen unterwegs ist, sollte klären, ob in der heimischen Kfz-Versicherung die sogenannte Mallorca- oder Traveller-Police enthalten ist, mit der Unfallschäden im Ausland auch bei gemieteten Fahrzeugen abgedeckt sind. Falls nicht: Unbedingt eine zeitlich begrenzte Zusatzhaftpflichtversicherung abschließen, denn in vielen Ländern gelten erheblich niedrigere Deckungssummen. Ansprüche eines Unfallgegners, die darüber hinaus gehen, müssen sonst aus eigener Tasche bezahlt werden.


RATGEBER: REISEVERSICHERUNG
aus dem "Tagesspiegel" vom 23.7.00

Krankenversicherung ins Reisegepäck!

„Gesetzlich Krankenversicherte müssen auf jeden Fall zusätzlich eine private AuslandsreiseKrankenversicherung abschließen“, mahnt Hansgünther Reif von der Debeka. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur, wenn die Reise in Länder der Europäischen Union (EU) geht. Außerhalb der EU werden Behandlungskosten lediglich für Länder übernommen, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Zurzeit also für Dänemark, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz, die Türkei, Tunesien und Slowenien.

Einen Krankenrücktransport bekommt der Urlauber grundsätzlich nicht erstattet. Einige Länder akzeptieren auch die Auslandskrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungen nicht. Probleme gibt es zum Beispiel in der Schweiz und in Österreich. Hier muss ein Patient seine Behandlung bar bezahlen. Sind die Kosten dann höher als in Deutschland, bleibt der Urlauber auf dem Differenzbetrag sitzen. „Privat Versicherte und privat versicherte Beamte sollten sich erkundigen, welche Leistungen ihre Gesellschaft im Versicherungspaket hat", rät Reif. Falls der Krankenrücktransport ausgeschlossen ist, ist es ebenfalls ratsam, sich zusätzlich zu versichern.

Private Auslandsreise-Krankenversicherungen kommen grundsätzlich für Krankenhausaufenthalte, ambulante Behandlungen und verordnete Medikamente auf. Ebenso erstatten sie einen notwendigen Rücktransport. Dennoch sollte das Leistungsspektrum vor dem Abschluss überprüft werden. Manche Versicherungen verlangen bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland einen Prämienaufschlag. Verträge für einzelne Reisen sehen im Unterschied zu Jahresverträgen oft einen Selbstbehalt vor. Ein weiteres Kriterium ist die Nachleistung im Krankheitsfall. Ist der Urlauber bei Ablauf des Versicherungsschutzes noch nicht transportfähig, zahlen die privaten Krankenversicherungen eine Zeit lang weiter. Die Dauer kann allerdings zwischen 28 Tagen bei der Kasse LKH bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit bei etlichen anderen Versicherungen variieren. Reisende mit chronischen Erkrankungen sollten sich außerdem erkundigen, ob die Gesellschaft zahlt, falls ihre Erkrankung sich im Urlaub verschlimmert Grundsätzlich gilt, dass die Kosten nicht übernommen werden, wenn eine Krankheit schon vor Antritt der Reise bestand. Einzelne Versicherungen kommen aber immerhin für Notfallbehandlungen auf.

Warentest empfiehlt Singles die Debeka

Die Kosten für Reisekrankenversicherungen sind sehr unterschiedlich. Laut Stiftung Warentest fährt ein Single, der öfter ins Ausland reist, mit einem Jahresvertrag der Debeka am günstigsten. Für 11,90 Mark ist er bei jeder Reise bis zu 60 Tagen versichert. Eine Familie, die ein oder zweimal im Jahr drei Wochen Urlaub macht, zahlt mit 30 Mark für einen Jahresvertrag bei der R+V am wenigsten. Studenten, die in den Semesterferien für drei Monate verreisen, können bei der BerlinKölnischen einen preiswerten Vertrag für eine einzelne Reise abschließen. Die Versicherung kostet 49,50 Mark „Auf jeden Fall sollten sich Urlauber die Hotline ihrer Versicherung notieren“, meint Hansgünther Reif. Unter dieser Telefonnummer bekommt der Kranke Hilfe bei der Zahlungsabwicklung. Hohe Kosten, die bei einer Operation anfallen, muss er dann nicht vorstrecken. Bei Kleinigkeiten wie einer Erkältung wird der Urlauber aber erst einmal selbst zur Kasse gebeten.

von Andrea Martens


Und "test" schreibt im Mai 2004 nochmals:

Reisekrankenversicherung: Sie ist ein Muss. Denn selbst in der EU ersetzen Krankenkassen oft nur einen Teilbetrag . Außerdem akzeptieren viele Ärzte die Versicherungskarte nicht. Kassenmitglieder müssen diesen Schutz bei gewerblichen Versicherern abschließen, bei privat Versicherten ist er oft im Vertrag enthalten. Günstige Jahrespolicen gibt es etwa ab 6 Euro pro Person. Es sind mehrere Reisen pro Jahr gedeckt, wobei jede höchstens 42 Tage dauern darf.


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